BiebelStunde

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Regeln für die Gottgeweihten

1-2 Der HERR gab Mose für die Israeliten die Anweisung: Wenn ein Mann oder eine Frau das
Gelübde ablegt, sich dem HERRN für eine bestimmte Zeit zu weihen, 3 dann darf die betreffende
Person weder Wein noch Bier trinken. Sie darf überhaupt nichts trinken, was aus Weintrauben bereitet
ist, und darf auch keine frischen oder getrockneten Trauben essen. 4 Sie soll nichts geniessen, was
vom Weinstock kommt. 5 Solange das Gelübde gilt, darf ein Gottgeweihter sich Haare und Bart nicht
schneiden. Zum Zeichen, dass er dem HERRN geweiht ist, muss er das Haar ungehindert wachsen
lassen. 6 Er darf auch die ganze Zeit über nicht in die Nähe eines Toten kommen. 7 Selbst wenn sein
Vater oder seine Mutter stirbt, sein Bruder oder seine Schwester, muss er sich von ihnen fernhalten,
weil er sich seinem Gott geweiht hat. 8 Für die ganze Zeit seines Gelübdes gehört er ausschliesslich
dem HERRN. 9 Stirbt aber jemand unvorhergesehen, während er dabei ist, so wird sein geweihtes
Haar unrein. Er muss sechs Tage warten, bis er wieder rein ist, und muss sich dann am siebten Tag
die Haare abschneiden. 10 Am Tag darauf muss er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum
Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes bringen. 11 Der Priester opfert die eine als Sühneopfer
und die andere als Brandopfer und bringt damit die Verschuldung gegenüber dem HERRN ins reine.
Gleichzeitig wird das nachwachsende Haar f ür geweiht erklärt. 12 Der Betreffende muss noch ein
einjähriges Schaf als Wiedergutmachungsopfer darbringen und sich dann noch einmal für eine
ebenso lange Zeit wie beim ersten Mal dem HERRN weihen. Die Zeit vor seiner Verunreinigung wird
nicht auf sein Gelübde angerechnet.




Wiedergutmachung für Eigentumsvergehen Die Heimkehr der Bundeslade + Scheidung unter Noachs Söhnen + Spannungen zwischen Abimelech und den Bürgern von Sichem + David in Jerusalem + Über König Pekachja von Israel + Über König Joschafat von Juda +
 
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